Optionsrecht für Lehramtsstudenten

Exklusiv für Lehramtsstudenten:

 

Während Ihres Studiums sind Sie in der Regel gesetzlich krankenversichert. Als Beamter auf Widerruf (Referendar) ändert sich das. Im Referendariat und der späteren Beamtenlaufbahn bekommen Sie eine Beihilfe vom Dienstherr, welche 50% der Krankenkosten trägt. Die restlichen 50% werden dann von dem Referendar mit einer privaten Krankenversicherung abgesichert.

 

Der Vorteil liegt darin, dass Sie bereits während des Referendariats privat versichert sind und so weit aus höhere Leistungen erhalten können und dies in der Regel bei geringerem Krankenkassenbeitrag.

 

Damit Sie dies Nutzen können ist es bereits während des Studiums sehr wichtig Ihren Gesundheitszustand abzusichern, um dann ohne Probleme wechseln zu können.

 

Wenn der Gesundheitszustand nicht abgesichert ist, ist der Wechsel zu Beginn des Referendariats in die private Krankenversicherung möglicherweise aufgrund des Gesundheitszustandes (Gesundheitsprüfung) nicht mehr, zu so günstigen Konditionen oder überhaupt nicht mehr möglich.

 

Überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall und lassen Sie sich ausführlich beraten.

 

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